Fast jeder Fahrschüler kennt das Gefühl: Man sitzt in der Prüfung, die Frage zum Linksabbiegen erscheint – und plötzlich ist man unsicher, wann genau man eigentlich in den Rückspiegel schauen muss. Die gute Nachricht: Die Antwort ist klarer, als viele denken. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, zu welchen Zeitpunkten der nachfolgende Verkehr beim Linksabbiegen zu beachten ist – basierend auf der offiziellen Prüfungsfrage 1.2.09-016 und der Straßenverkehrs-Ordnung.

Prüfungsfragen-ID: 1.2.09-016 ·
Korrekte Antworten: Vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen ·
Falsche Antwort: Nach dem Abbiegen ·
Relevanz: Theorieprüfung Klasse B

Kurzüberblick

1Bestätigte Fakten
2Was unklar ist
  • Keine Unklarheiten – die Prüfungsfrage ist eindeutig beantwortet
3Zeitleisten-Signal
4Wie es weitergeht

Vier zentrale Fakten zur Prüfungsfrage 1.2.09-016, zusammengefasst in einer Übersicht:

Merkmal Angabe
Prüfungsfrage 1.2.09-016
Richtige Antworten Vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen
Falsche Antwort Nach dem Abbiegen
Quelle (StVO) §9 Abs. 1 StVO
  1. Nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen prüfen.
  2. Links einordnen und Blinker setzen.
  3. Vor dem Abbiegen erneut den nachfolgenden Verkehr prüfen.
  4. Gegenverkehr, Fußgänger, Radfahrer und E‑Scooter Vorrang gewähren.
  5. Links abbiegen.

Sie möchten nach links abbiegen. Wann müssen Sie auf den nachfolgenden Verkehr achten?

Was ist der nachfolgende Verkehr?

Der Begriff „nachfolgender Verkehr“ umfasst alle Fahrzeuge – Autos, Motorräder, Lkw, Fahrräder und E-Scooter – die sich von hinten auf der Fahrbahn nähern (Wikipedia – Rechts vor Links (Definition nachfolgender Verkehr)). Dazu zählen auch Fahrzeuge, die Sie überholen könnten oder bereits zum Überholen ansetzen. Wer diese Verkehrsteilnehmer ignoriert, riskiert Auffahrunfälle oder gefährliche Ausscherexmanöver.

Muss ich vor dem Einordnen oder vor dem Abbiegen schauen?

Die offizielle Prüfungsfrage 1.2.09-016 macht es eindeutig: Die korrekte Antwort lautet sowohl vor dem Einordnen als auch vor dem Abbiegen (autovio.de – Fahrschulportal). Die Option „nach dem Abbiegen“ ist hingegen falsch. Der Grund: Sobald der Abbiegevorgang abgeschlossen ist, sind Sie auf der neuen Straße unterwegs – eine Beobachtung des alten nachfolgenden Verkehrs ist dann nicht mehr nötig.

Warum ist der Blick nach hinten vor dem Einordnen entscheidend?

Vor dem Einordnen nach links müssen Sie sich vergewissern, dass kein Fahrzeug von hinten näher kommt, das Sie gefährden könnte. Das gilt besonders auf mehrspurigen Straßen: Nur wenn die linke Spur frei ist, dürfen Sie sich einordnen (ADAC – Verkehrsregeln zum Abbiegen). Wer diesen Schritt überspringt, missachtet §9 Abs. 1 StVO und riskiert eine Gefährdung des rückwärtigen Verkehrs.

Die Konsequenz

Wer den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen nicht prüft, gefährdet sich und andere. Ein auffahrendes Fahrzeug auf der linken Spur kann einen Unfall auslösen – und der Linksabbieger trägt die Hauptschuld.

Fazit: Die richtigen Antworten sind „vor dem Einordnen“ und „vor dem Abbiegen“. Wer „nach dem Abbiegen“ wählt, liegt falsch – denn nach dem Abbiegen beginnt eine neue Verkehrssituation auf der neuen Straße.

Fahrschüler, die diese zwei Zeitpunkte konsequent einhalten, bestehen die Prüfungsfrage sicher.

Sie möchten nach links abbiegen. Wem müssen Sie Vorrang gewähren?

Muss ich dem Gegenverkehr Vorrang gewähren?

Ja, beim Linksabbiegen müssen Sie dem entgegenkommenden Verkehr Vorrang gewähren – das ist die wichtigste Regel überhaupt (§9 Abs. 3 StVO) (Gesetze im Internet – StVO §9). Sie dürfen erst abbiegen, wenn die Gegenfahrbahn frei ist oder Sie den Verkehr gefahrlos durchlassen können. Bei grüner Ampel mit Linksabbieger-Pfeil entfällt diese Pflicht, weil der Gegenverkehr durch die Ampel gestoppt ist.

Gilt Vorrang für Fußgänger auf der Kreuzung?

Ja, Fußgänger, die die Kreuzung auf dem Fußgängerüberweg oder der Fahrbahn überqueren, haben Vorrang. Das gilt auch für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer auf dem Radweg oder der Fahrbahn (TÜV – Theorieprüfung Abbiegen). Besondere Vorsicht ist bei abknickenden Radwegen geboten: Hier können Radfahrer von hinten oder vorne kommen – und der Abbieger muss alles im Blick behalten.

Was ist mit Radfahrern und E-Scootern?

Radfahrer und E-Scooter-Fahrer sind als Verkehrsteilnehmer denselben Regeln unterworfen wie Autofahrer. Sie müssen beim Linksabbiegen warten, wenn sie auf der Fahrbahn oder einem Radweg unterwegs sind. Problem: Radfahrer tauchen oft plötzlich im toten Winkel auf. Deshalb ist der Schulterblick vor dem Abbiegen nicht nur eine Fahrschul-Empfehlung, sondern lebensrettend.

Vorsicht

Radfahrer und E-Scooter-Fahrer sind leise und schnell – der Schulterblick ist der einzige Schutz gegen den toten Winkel. Wer darauf verzichtet, übersieht leicht einen Unfallbeteiligten.

Fazit: Fahrer müssen dem Gegenverkehr immer Vorrang gewähren. Fußgänger, Radfahrer und E‑Scooter auf der Kreuzung sind ebenfalls zu beachten. Nur ein grüner Linksabbieger‑Pfeil hebt diese Pflicht auf.

Wer diese Vorrangregeln missachtet, riskiert nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch die Sicherheit aller.

Sie möchten nach links abbiegen. Welche Fahrlinie müssen Sie einhalten?

Wie ordne ich mich auf der Fahrbahn ein?

Beim Linksabbiegen ist die Fahrlinie möglichst weit links auf der Fahrbahn in Ihrer Fahrtrichtung zu wählen – das ist die Grundregel aus §9 Abs. 1 StVO (Verkehrsportal – StVO §9). Sie ordnen sich also unmittelbar an der Mittellinie oder der Fahrbahnmitte ein und blinken nach links, um Ihre Absicht anzuzeigen.

Muss ich mich möglichst weit links einordnen?

Ja, die Formulierung „möglichst weit links“ ist gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet: Sie fahren so weit links, wie es die Fahrbahnbreite zulässt, ohne den Gegenverkehr zu behindern. Auf einer schmalen Straße heißt das: direkt an der Mittellinie. Auf einer breiten Straße mit markiertem Fahrstreifen: den linken Fahrstreifen nutzen.

Was ist bei mehreren Fahrstreifen zu beachten?

Sind zwei oder mehr Fahrstreifen für Ihre Fahrtrichtung vorhanden, müssen Sie den linken Fahrstreifen wählen. Das ist nicht optional – es ist die vorgeschriebene Fahrlinie. Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen dürfen nicht ausscheren und links abbiegen, sonst gefährden sie den Verkehr. Ausnahme: Wenn die Fahrbahnmarkierung oder die Ampel etwas anderes vorschreibt (etwa eine separate Linksabbieger-Spur).

Fazit: Fahrer müssen die Fahrlinie einhalten: möglichst weit links einordnen, bei mehreren Spuren den linken Fahrstreifen wählen. Der Gegenverkehr bestimmt das Tempo des Abbiegens.

Die Fahrlinie ist keine Empfehlung, sondern Pflicht – Abweichungen sind nur bei abweichender Beschilderung erlaubt.

Wichtige Quellen und Zitate zur Prüfungsfrage

„Sie möchten nach links abbiegen. Wann müssen Sie auf den nachfolgenden Verkehr achten?“ – die korrekte Antwort lautet: vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen.

fahrschule.de – Offizieller Prüfungsfragenkatalog (1.2.09-016)

Der nachfolgende Verkehr muss vor dem Einordnen und unmittelbar vor dem Abbiegen geprüft werden – nach dem Abbiegen ist die Beobachtung nicht mehr erforderlich.

YouTube – Verkehrserklärung (Short)

Das Fazit für die Theorieprüfung: Die Prüfungsfrage 1.2.09-016 hat eine eindeutige Doppelantwort. Für Fahrschüler in Deutschland bedeutet das: Vor dem Einordnen in die Fahrlinie und vor dem eigentlichen Abbiegevorgang muss der nachfolgende Verkehr beachtet werden. Wer die Reihenfolge durcheinanderbringt oder den zweiten Blick vergisst, fällt durch – oder, schlimmer, verursacht einen Unfall. Die Wahl ist klar: Richtig antworten, oder im Straßenverkehr die Quittung bekommen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich beim Linksabbiegen auch auf Radfahrer achten, die hinter mir fahren?

Ja. Radfahrer gelten als Fahrzeuge und gehören zum nachfolgenden Verkehr. Sie müssen vor dem Einordnen in den Rückspiegel und über die Schulter schauen, ob ein Radfahrer von hinten kommt.

Gilt die Regel auch bei einer grünen Ampel mit Pfeil?

Bei einem grünen Linksabbieger-Pfeil (Grünpfeil für Linksabbieger) ist der Gegenverkehr durch die Ampel gestoppt. Die Regel zum nachfolgenden Verkehr bleibt aber bestehen: Sie müssen trotzdem vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen nach hinten schauen – falls ein Fahrzeug von hinten kommt, das nicht anhalten kann.

Was passiert, wenn ich den nachfolgenden Verkehr vor dem Einordnen nicht beachte?

Sie riskieren einen Auffahrunfall mit dem von hinten kommenden Fahrzeug. Im schlimmsten Fall sind Sie als Unfallverursacher haftbar. In der Theorieprüfung wählen Sie die falsche Antwort und bestehen die Frage nicht.

Wie unterscheidet sich das Linksabbiegen auf einer Landstraße von dem in der Stadt?

Auf der Landstraße ist der nachfolgende Verkehr in der Regel schneller (Überholvorgänge) und schlechter einsehbar (Kurven, Kuppen). Die Beobachtung vor dem Einordnen ist daher noch wichtiger. In der Stadt kommt der tote Winkel durch Radfahrer und E-Scooter hinzu.

Muss ich vor dem Linksabbiegen immer den Schulterblick machen?

Ja, der Schulterblick ist beim Linksabbiegen unverzichtbar – er deckt den toten Winkel ab, den der Rückspiegel nicht erfasst. Besonders wichtig: Radfahrer und Motorräder tauchen dort auf.

Welche Strafe droht bei Missachtung der Vorfahrt des Gegenverkehrs?

Wer beim Linksabbiegen den Gegenverkehr nicht durchlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bußgeld: 120 Euro, bei Gefährdung 145 Euro, bei Unfall 235 Euro und ein Punkt in Flensburg (StVO §9). Bei grober Fahrlässigkeit kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Ist die Fahrlinie beim Linksabbiegen vorgeschrieben oder nur Empfehlung?

Die Fahrlinie ist vorgeschrieben (§9 Abs. 1 StVO): „Möglichst weit links auf der Fahrbahn in Ihrer Fahrtrichtung“ abbiegen. Eine Abweichung ist nur zulässig, wenn die Fahrbahnmarkierung oder die Ampel etwas anderes vorschreibt.

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